Es gibt massiven Unmut darüber, dass die Kreistage soviel Zeit in Anspruch nehmen. Viele Abgeordnete seien frustriert und würden sogar ans Aufhören denken, erklärt Patrick Krüger (SPD). Er könnte sich u.a. vorstellen, an die Geschäftsordnung zu gehen, die Redezeiten zu beschränken und fordert, dass alle Anträge zunächst in die Ausschüsse gehen, um die Situation zu entspannen. Wie stehen Sie zu solchen Forderungen? Und wie sehen Sie die Situation bzgl. der Sitzungslänge im Kreistag?

Diskussionen brauchen Zeit. Statt harter Beschränkungen schlagen wir vor:

1. Die Redezeit pro Antrag könnte angeglichen werden. Ein Thema ist nicht mehr oder weniger komplex, wenn eine kleinere oder größere Fraktion darüber spricht. Daher halten wir die aktuelle Geschäftsordnung für schwierig, weil sie die großen Parteien (v.a. SPD, CDU) bei der Redezeit bevorzugt. Kleinere Parteien können ihre Argumente oft mit Verweis auf die Redezeit nicht komplett ausführen. Lösung: Maximal sieben Minuten für alle, Möglichkeit der Aufstockung bei besonders wichtigen Themen wie Satzungsfragen (z.B. Haushalt) oder Geschäftsordnungsthemen.

2. Der Landratsbericht sollte künftig zwei Tage vor Sitzungsbeginn schriftlich zugehen. Dies spart rund 30 -45 Minuten pro Kreistag, zumal die meisten Informationen den vorbereiteten Abgeordneten aus Pressemitteilungen bekannt sind. Nachfragen wären unter „Anfragen“ zu stellen.

3. Die Verwaltung sollte aufgefordert werden, der einbringenden Fraktion ihre inhaltlichen, rechtlichen oder finanziellen Bedenken vorher mitzuteilen. Fraktionen können dann ihre Anträge schärfen oder zurückziehen. Aktuell macht der Landrat gegen Fraktionsanträge, mit denen er nicht einverstanden ist, direkt nach deren Einbringung Stimmung. Da alle Fraktionen außer CDU und SPD keine internen Informationen aus der Verwaltung haben, werden ihre Anträge besonders häufig kritisiert. Eine Vorinformation könnte hier den Verlauf der Debatte deutlich beschleunigen, da Fraktionen auf die Bedenken der Verwaltung frühzeitig eingehen können. Hennigsdorf ist hier ein positives Beispiel: Dort nimmt die Verwaltung zu jeder Beschlussvorlage der Fraktionen verbindlich Stellung. Alle wissen rechtzeitig, woran sie sind.

4. Verzichtet werden sollte auf Fraktionsanträge zu Themen, für die der Landkreis nicht zuständig ist. Das betrifft v.a. SPD und AfD und schließt auch Anträge ein, die als laufendes Geschäft der Verwaltung auch ohne Kreistagsbeschluss möglich sind (z.B. Oberschulantrag der SPD, Flächensuche Schule Südkreis, Antrag der SPD).

5. Bei Bedarf zusätzliche Kreistagssitzungen anberaumen. Gestresste Abgeordnete mit Doppelmandat sollten überlegen, sich auf ein Mandat zu konzentrieren. FDP/Piraten wollten in der Geschäftsordnung acht Sitzungen festschreiben, der Landkreis für 2020 zunächst nur vier. Neun von zwölf Abgeordneten der Fraktion SPD/LGU/Tierschutz haben neben dem Kreistagsmandat mindestens noch ein weiteres Mandat inne.